Hausordnung

Hausordnung des Städtischen Gymnasiums Riesa

Das SGR ist eine Schule der Vielfalt. Lernen setzt Bereitschaft für Neues voraus. Offenheit gegenüber neuen Inhalten, aber auch verschiedenen Weltanschauungen, Positionen und Lebensentwürfen schafft ein positives Lernklima, dazu gehört auch ein rücksichtsvoller und respektvoller Umgang miteinander. Rassistische, homophobe, sexistische und sonstige herabwürdigende Äußerungen und Verhaltensweisen werden nicht toleriert. Konflikte werden ohne körperliche Gewalt gelöst.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich jederzeit an die Schülervertreter, den Lehrer seines Vertrauens oder die Schulleitung wenden.


I Achtung und Wahrung der Menschenwürde

Die vorsätzliche Herabwürdigung von Schülern sowie Mitarbeitern am SGR ist seelische Gewalt und deshalb verboten. Darunter fallen alle Äußerungen, die z.B. die Menschenwürde oder die Persönlichkeit des Geschädigten verletzen und die Wahrnehmung dieser Person in der Öffentlichkeit negativ beeinflussen.

Untersagt sind zudem:

  • verletzende und erniedrigende Äußerungen über Schüler und Mitarbeiter der Schule in Internetforen jedweder Art
  • die Verbreitung von Bildern und Filmen im Internet oder auf Datenträgern ohne Einwilligung des Betreffenden

II Politische Neutralität und verfassungsfeindliche Symbolik

Verfassungsfeindliche Symbole sowie Kleidung unter anderem der Marken  „CONSDAPLE“ und „Thor Steinar“ sind in unserer Schule verboten.


III Schulpflicht

1 Unterrichtsbeginn

  • Vor dem Unterricht können sich Fahrschüler ab 6:45 Uhr in der Schule aufhalten. Zur Verfügung stehen der Speiseraum und der GTA-Bereich.
  • Mit dem Vorklingeln begeben sich die Schüler zu ihrem Arbeitsplatz.
  • Die Arbeitsmittel liegen vollständig bereit.
  • Besonderheiten (z. B. das Fehlen von Lehrern zu Unterrichtsbeginn, plötzliche Krankheit von Schülern und unklares Fehlen, das Erkennen von Gefahrenquellen usw.) sind umgehend im Sekretariat zu melden.
  • Jeder erscheint pünktlich zum Unterricht. Bei Verspätung hat sich der Schüler schriftlich zu den Gründen gegenüber dem Klassenleiter zu äußern, im Verhinderungsfall beim stellvertretenden Klassenleiter. Ansonsten fehlt er unentschuldigt.
  • Fehlgründe / Abwesenheit vom Unterricht:

    Auszug Schulbesuchsordnung - SBO § 2 Abs. 1 Verhinderung:
    Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen   verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung (fern-)mündlich oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

  • Erkrankungen und andere Fehlgründe melden die Sorgeberechtigten bis 7:30 Uhr im Sekretariat unter 03525/501710 bzw. 501730.
  • Nach Unterrichtsversäumnissen ist dem Klassenleiter[1] eine schriftliche Entschuldigung unaufgefordert vorzulegen. In begründeten Fällen ist die Bescheinigung des Arztes zu erbringen.

Anträge auf Freistellung / Beurlaubung[2]

  • Für die in der Schulbesuchsordnung unter §4 Beurlaubung konkret formulierten Freistellungsgründe wird nach einem Antrag durch die Erziehungsberechtigten eine Freistellung genehmigt.
  • Bei persönlichen und familiären Anlässen kann einer Beurlaubung stattgegeben werden, die Entscheidung trifft bei maximal zwei zusammenhängenden Tagen pro Schuljahr der Klassenleiter, ab drei zusammenhängenden Tagen der Schulleiter.

2 Unterrichtsverhalten / Verhalten während des Schultages

  • Das höfliche Grüßen im Schulhaus erachten wir als Selbstverständlichkeit. Kopfbedeckungen sind im Schulhaus abzusetzen (Ausnahmen regelt die Schulleitung).
  • Während der Unterrichtszeit ist der Aufenthalt auf den Fluren wegen der Lärmbelästigung zu vermeiden.
  • Den Anweisungen und Belehrungen der Lehrer ist Folge zu leisten.
  • Jeder Schüler übernimmt Verantwortung für seinen Lernerfolg. Dazu gehören auch vollständige, sauber geführte Unterrichtsmitschriften und die sorgfältige Erledigung aller Aufgaben. Leistungsverweigerung kann mit der Note 6 bewertet werden.
  • Die Benutzung von Handys, privaten Aufnahme- und Abspielgeräten sowie elektronischen Spielgeräten ist den Schülern im Schulgelände nicht erlaubt. Zu Unterrichtszwecken und in begründeten Ausnahmefällen kann die Nutzung mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers in dessen Beisein erfolgen.[3]
  • Das gewaltsame Zerstören von Unterrichtsmaterial, Schulinventar und privatem Eigentum ist verboten und führt zur Haftung.
  • Das Trinken im Unterricht ist gestattet. In den Experimentalfächern sowie in Musik und Informatik entscheidet das der Fachlehrer.
  • Für die Fachkabinette und Turnhallen sind Sonderregelungen notwendig, die an entsprechender Stelle aushängen.
  • Fahrräder sind auf dem Schulhof zu schieben, für motorisierte Fahrzeuge von Schülern gibt es auf dem Hof keine Parkplätze.[3]

3 Ordnung und Sauberkeit

  • Nach jeder Stunde hat der Ordnungsdienst die Pflicht, die Tafel abzuwischen. Jeder Schüler hat Ordnung an seinem Platz zu halten. Am Ende des Schultages werden die Fenster geschlossen, die Vorhänge geöffnet, die Stühle hochgestellt und das Licht ausgeschaltet. Mutwilliges Verschmutzen führt zu einer Schulstrafe, mindestens aber zum Säubern des verschmutzten Bereiches durch den verursachenden Schüler.
  • Der Müll ist getrennt zu entsorgen.
  • Im Speiseraum sind nach dem Essen das Geschirr wegzuräumen und die Stühle an den Tisch zu stellen. Verschmutzte Tische und Stühle werden gereinigt.
  • Die Toiletten sind sauber zu halten.

4 Pausenverhalten

  • Die Pausen dienen der Entspannung sowie dem Zimmerwechsel und der Bereitstellung von Materialien.
  • Der Fachraumwechsel erfolgt zügig zu Pausenbeginn.
  • Fenster dürfen nur in Anwesenheit eines Lehrers vollständig geöffnet werden.
  • Das Schulgelände darf während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht verlassen werden 3. Sonderfälle müssen beim Schulleiter beantragt werden.
  • Die großen Pausen verbringen alle Schüler der Klassen 5 - 7 auf dem Schulhof, soweit sie nicht an der Schulspeisung teilnehmen oder eine Mittagsmahlzeit einnehmen.

5 Sanktionen

Wer gegen die Schul- und/oder Hausordnung verstößt, muss mit Erziehungs[4]- bzw. Ordnungsmaßnahmen rechnen und/oder sein Verhalten durch gemeinnützige Tätigkeiten wiedergutmachen. In jedem Fall erfolgt eine Aktennotiz durch den Fach- oder Klassenlehrer.

5.1. Bis hin zum Schulausschluss werden geahndet:

  • körperliche und seelische Gewalt gegenüber Mitmenschen
  • Erpressung von Mitmenschen
  • Diebstahl und Betrug
  • grobe Unhöflichkeiten
  • wiederholte Schulbummelei und Arbeitsverweigerung im Unterricht
  • links- bzw. rechtsradikales, extremistisches, Angst verbreitendes Auftreten
  • Alkohol-/Drogenkonsum oder Rauchen im Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes und das Mitbringen von Waffen

5.2. Disziplinarische Maßnahmen bei Verstößen[5]

  • Bei schwerwiegenden Verstößen im Unterricht kann vom Fachlehrer sofort ein Klassenleiterverweis beantragt werden.
  • Schulleiterverweis
  • zeitweise Versetzung in eine Klasse der gleichen Klassenstufe
  • zeitweises Verbot am Unterricht in der Schule teilzunehmen
  • Androhung des Ausschlusses aus der Schule
  • Schulausschluss

6 Feueralarm, Katastrophen

  • Die Fluchtpläne in Zimmern und auf den Fluren sind zu beachten.
  • Es gilt die Alarm- und Brandschutzordnung.
  • Den Anweisungen der Lehrkräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

7 Besucher

Besucher melden sich bitte umgehend im Schulsekretariat. Ein unangemeldeter Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.


8 Ergänzungen zum Haus Planck

  • Handys, MP3-Player u. Ä. sind im Unterricht ausgeschaltet und in der Schultasche aufzubewahren.
  • Die Benutzung von Handys, privaten Aufnahme- und Abspielgeräten sowie elektronischen Spielgeräten ist für Schüler der Klassenstufen 5 – 9 im Schulgelände nicht erlaubt. Zu Unterrichtszwecken und in begründeten Ausnahmefällen kann die Nutzung mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers in dessen Beisein erfolgen.
  • Fahrräder, Motorräder und Mopeds werden an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt und gesichert. Radfahrer, die das kleine Hoftor benutzen, schieben ihr Fahrrad im Schulgelände.
  • Für Autos von Schülern stehen an der Sporthalle gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung.
  • Die Schüler der Oberstufe haben die Erlaubnis, das Schulgelände während der Pausen und Freistunden zu verlassen.
    Darüber hinaus hat die Schulkonferenz beschlossen, dass auch die Schüler der Klassenstufe 10 das Schulgelände verlassen dürfen.
    Sollten Eltern der Schüler der Klassenstufe 10 dieser Festlegung nicht zustimmen, müssen sie dies dem Klassenleiter innerhalb von vier Wochen nach Schuljahresbeginn mitteilen.

Inkrafttreten: 22.02.2016



[1] Bei Abwesenheit des Klassenleiters: Abgabe im Lehrerzimmer, sodass die Entschuldigung in dessen Fach gelegt wird.
[2] Antragsformular zu finden unter: Dokumente/Hausordnung/Haus Pestalozzi
[3] Siehe Ergänzung III/8.
[4] Das sind beispielsweise:

  • Ermahnungen und Einzelgespräche von Fachlehrern mit Schülern, einschl. Information des Klassenleiters
  • Einträge ins Hausaufgabenheft durch Fachlehrer
  • schriftliche Verwarnung durch den Fachlehrer und Information der Eltern, Fachlehrertadel
  • Eltern-Fachlehrer-Schüler-Gespräche mit Information an den Klassenleiter

[5] § 39 Schulgesetz des Freistaates Sachsen

 


Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung der Hausordnung ab Schuljahr 2015/2016

Zu Hausordnung III/1

  • In den GTA- Räumen können die Computer und die Spiele genutzt werden.
  • 7:15 Uhr werden die verwendeten Spiele/Bücher  wieder ordentlich aufgeräumt und die Zimmer durch die Früh-Aufsicht verschlossen.
  • Bei schlechtem Wetter können alle Schüler das Schulhaus betreten und sich im Speiseraum aufhalten.
  • Als Eingang wird bis 7:15 Uhr prinzipiell nur der große Hintereingang genutzt.
  • Ist die notwendige gegenseitige Rücksichtnahme nicht gewährleistet, können einzelne Schüler in ihren Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.
  • Für den Fall des Fehlens einzelner Schüler ist folgende Handlungskette einzuhalten:
    • bis 08:00 Uhr: Eine Liste abgemeldeter Schülerinnen und Schüler wird durch die Sekretärin im Lehrerzimmer ausgehängt.
    • 09:00 Uhr bis 09:15 Uhr: Fachlehrer gleichen die Namen der im Unterricht fehlenden Schülerinnen und Schüler mit den Namen der im Lehrerzimmer aushängenden Liste ab. Fehlende Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Liste auftauchen, werden im Sekretariat gemeldet.
    • Die Sekretärin stellt telefonischen Kontakt zu den  Sorgeberechtigten der fehlenden Schülerinnen und Schüler her und erkundigt sich nach deren Verbleib.
    • Sollten die Sorgeberechtigten nicht erreichbar sein wird versucht, einen Kontakt über Mitschülerinnen oder Mitschüler herzustellen.
    • Sollte kein Kontakt zu den Sorgeberechtigten hergestellt werden können, muss anschließend die Polizei informiert werden.
  • Da es vor und nach dem Unterricht gerade im Bereich des Hinterausganges/ Tores zu Kollisionen zwischen Fußgängern/Fahrradfahrern kommen kann, ist das Fahrradfahren auf dem Hof aus Sicherheitsgründen generell nicht erlaubt.
  • Ein mehrfacher Verstoß gegen diese Regelung führt dazu, dass das Fahrrad nicht mehr im Schulgelände abgestellt werden darf.
  • Der aufsichtsführende Lehrer setzt die Forderung, dass mit dem Vorklingeln die Unterrichtsräume aufzusuchen sind, konsequent um.
  • Der Fachlehrer, der im 2. Block eine Doppelstunde unterrichtet, kann den Schülerinnen und Schülern zu einem beliebigen Zeitpunkt eine 5 minütige Pause einräumen. Die Schüler verbleiben aber dabei im Zimmer. Ausnahmen entscheidet der Fachlehrer.
Zu Hausordnung III/2:
  • Mitgebrachte elektronische Geräte sind vor dem Betreten des Schulgeländes auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren.
    • Im Falle eines Verstoßes muss das Gerät vom Schüler sofort ausgeschaltet werden. Das Gerät wird vom Lehrer eingezogen. Dieser informiert die Eltern und den Klassenlehrer.
    • Beim erstmaligen Verstoß gibt der Lehrer danach dem Schüler das Gerät zurück und spricht eine Verwarnung aus.
    • Bei einem zweiten Verstoß erhält der Schüler einen Klassenleitertadel mit schriftlicher Information an die Eltern. Das Gerät wird dem Schüler am Ende seines Schultages ausgehändigt.
    • Bei einem dritten Verstoß wird der Schulleiter mit den Eltern ein Gespräch führen, um die weitere Vorgehensweise zu beraten.
Zu Hausordnung II/4:
  • Sollte es zwingende  Gründe geben, das Schulgelände zu verlassen, muss mit dem aufsichtsführenden Lehrer/ Klassenleiter darüber gesprochen werden.
  • Der Aufenthaltsbereich während der Hofpausen wird folgendermaßen begrenzt:
    Dem Hof zugewandte Längsseite der Kunsthalle/ Treppe am Hinterausgang.
  • Der Aufenthalt im gesamten Wandelgang ist nicht gestattet.
  • In den beiden Hofpausen kann Tischtennis oder Basketball gespielt werden.
  • Wird etwas beschädigt, ist ein angemessener Schadensersatz zu leisten. Dies kann eine Geldleistung oder eine selbständige Reparatur sein. Der Klassensprecher wird bei der Beratung hinzugezogen.
  • Zu den Essenzeiten halten sich nur die Schüler mit einer gültigen Essenmarke im Speiseraum auf.
Zu Hausordnung II/5:
  • Politische Neutralität und verfassungsfeindliche Symbole:
    Personen, die nach außen deutlich erkennbare Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder ihnen zum Verwechseln ähnliche Symbole, Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen tragen, wird der Zugang zum Schulgelände untersagt. Dazu gehören Kennzeichen von solchen Parteien oder Vereinigungen, die in § 86 Abs. 1 Nr.  1, 2 und 4 StGB aufgeführt werden.

Novellierung Handynutzung (zum 19.08.2019)

Allgemeines

Im Speiseraum (Haus Pestalozzi) ist die Benutzung von Handys vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss erlaubt.

Verfahrensweise bei Handyverstößen

Die Handyverstöße werden im Zeitraum von je einem Schuljahr registriert. Die Eintragungen erfolgen im Hefter/Lehrerzimmer.

Bei jedem Verstoß fordert der Fachlehrer den Schüler auf, das Handy auszuschalten. Das Handy wird eingezogen, im Sekretariat hinterlegt und am Ende des Schultags dem Schüler wieder ausgehändigt.

Zusätzlich werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Handyverstoß
  • Der Fachlehrer spricht dem Schüler eine mündliche Verwarnung aus, wenn er feststellt, dass es der 1. Handyverstoß ist.
  1. Handyverstoß
  • Der Fachlehrer informiert den Klassenleiter; dieser informiert mündlich/telefonisch die Eltern und droht einen Klassenleiterverweis bei wiederholtem Handyverstoß an.
  1. Handyverstoß
  • Der Klassenleiter erteilt dem Schüler einen Klassenleiterverweis.
  1. Handyverstoß
  • Der Schulleiter führt ein Gespräch mit den Eltern und dem Schüler, um die weitere Vorgehensweise zu beraten.