Hausordnung

HAUSORDNUNG des Städtischen Gymnasiums Riesa 

Das SGR ist eine Schule der Vielfalt. Lernen setzt Bereitschaft für Neues voraus. Dazu zählt die Offenheit gegenüber neuen Inhalten, aber auch verschiedenen Weltanschauungen, Positionen und Lebensentwürfen. Diese schafft ein positives Lernklima, wozu ebenso ein rücksichtsvoller und respektvoller Umgang miteinander gehört. Rassistische, homophobe, transphobe, sexistische und sonstige herabwürdigende Äußerungen und Verhaltensweisen werden nicht toleriert. Konflikte werden ohne psychische und physische Gewalt gelöst.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich jederzeit an die Schülervertretung, die Lehrkräfte seines Vertrauens oder die Schulleitung wenden.

I. Achtung und Wahrung der Menschenwürde

Vorsätzliche Herabwürdigung entspricht seelischer Gewalt und ist verboten. Darunter fallen alle Äußerungen, die z.B. die Menschenwürde oder die Persönlichkeit der Geschädigten verletzen und die Wahrnehmung dieser Personen in der Öffentlichkeit negativ beeinflussen.

Untersagt sind zudem:

  1. verletzende und erniedrigende Äußerungen über Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie am SGR Tätige in jeglicher Veröffentlichungsform,
  2. die Verbreitung von Bildern und Videos im Internet oder auf Datenträgern sowie das Anfertigen jeglicher Bild-, Ton- und Videoaufnahmen ohne Einwilligung der Betreffenden
  3. Cybermobbing und Cyber-Grooming.

II. Politische Neutralität und Verfassungsfeindliche Symbolik

Das SGR steht für eine demokratisch-freiheitliche Grundordnung. Jegliche parteipolitische Werbung sowie verfassungsfeindliche Symbole, Codes und Kleidung, die offensichtlich unserer Verfassung widersprechen, sind in unserer Schule verboten.

III. Schulpflicht

1. Unterrichtsbeginn

  • Vor dem Unterricht können sich Schülerinnen und Schüler ab 6:45 Uhr in der Schule aufhalten. Zur Verfügung stehen die Speiseräume in beiden Häusern und der GTA-Bereich im Haus Pestalozzi. Eine Aufsicht in diesen Bereichen ist im Haus Pestalozzi ab 7 Uhr gewährleistet.
  • Das SGR ist mit einer Schließanlage gesichert.
    Von 6:45 Uhr bis 7:35 Uhr kann die Schule ungehindert betreten werden.
    • In den Pausen kann die Schule ungehindert betreten werden.
    • Sorgeberechtigte sowie Besucherinnen und Besucher benutzen während der Schließzeiten die Klingel, um Eintritt zu erhalten. Die Sekretariate sind in der Regel bis 14 Uhr (Freitag Haus Pestalozzi bis 13 Uhr) besetzt.
    • Besucherinnen und Besucher melden sich bitte umgehend im Schulsekretariat. Ein unangemeldeter Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
    • Ab 15:00 Uhr ist die Schule in der Regel gesichert.
  • Mit dem Vorklingeln begeben sich die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an ihren Arbeitsplatz und bereiten diesen vor.
  • Die Arbeitsmittel liegen bei Unterrichtsbeginn vollständig bereit.
  • Besonderheiten (z. B. das Fehlen von Lehrkräften zu Unterrichtsbeginn, plötzlich eintretende Krankheit von Schülerinnen und Schülern oder unentschuldigtes Fehlen) sind umgehend im Sekretariat oder einer Lehrkraft zu melden.
  • Jeder erscheint pünktlich zum Unterricht. Bei Verspätung erfolgen eine kurze Entschuldigung sowie eine Begründung für diese.
  • Die Abwesenheit eines Kindes ist von den Sorgeberechtigten bis 7:30 Uhr der Schule zu melden. Die Meldung soll vorzugsweise über den Elternzugang von beste.schule erfolgen. Eine telefonische oder E-Mail-Meldung im Sekretariat ist ebenfalls möglich, sofern Grund und voraussichtliche Dauer der Abwesenheit angegeben werden.
  • Erkrankt ein Kind während des Unterrichtstages, sind die Sorgeberechtigten dafür verantwortlich, die Abholung durch eine volljährige Person zu organisieren.
  • Fehlen Schülerinnen und Schüler unentschuldigt, stellt die Sekretärin einen telefonischen Kontakt zu den Sorgeberechtigten her und erkundigt sich nach deren Verbleib.
  • Sollte kein Kontakt zu den Sorgeberechtigten hergestellt werden können, muss anschließend die Ortspolizeibehörde informiert werden.
  • Nach Unterrichtsversäumnissen ist der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter bzw. der Tutorin oder dem Tutor eine schriftliche Entschuldigung nach spätestens drei Tagen unaufgefordert vorzulegen. In begründeten Fällen ist die Bescheinigung des Arztes zu erbringen.

Anträge auf Freistellung / Beurlaubung

  • Für die in der Schulbesuchsordnung unter 4 Beurlaubung konkret formulierten Freistellungsgründe wird nach einem schriftlichen Antrag eine Freistellung genehmigt.
  • Bei persönlichen und familiären Anlässen kann die Entscheidung über eine Beurlaubung von bis zu zwei Tagen durch die Klassen- bzw. Kursleitung getroffen werden. Über weitere beantragte Beurlaubungen entscheidet die Schulleitung.

2. Unterrichtsverhalten/Verhalten während des Schultages

  • Das höfliche Grüßen im Schulhaus erachten wir als Selbstverständlichkeit. Kopfbedeckungen sind im Unterricht abzusetzen (Ausnahmen regelt die Schulleitung).
  • Während der Unterrichtszeit ist der Aufenthalt auf den Fluren wegen der Lärmbelästigung zu vermeiden.
  • Den Anweisungen und Belehrungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
  • Jeder Schüler und jede Schülerin übernimmt Verantwortung für den individuellen Lernerfolg. Dazu gehören auch vollständige, sauber geführte Mitschriften sowohl im planmäßigen Unterricht als auch in Vertretungsstunden. Das sorgfältige Erledigen aller Aufgaben wird vorausgesetzt.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich einmal am Unterrichtstag auf LernSax zu informieren. Bei Krankheit sind die Lernenden dazu angehalten, sich selbstständig Unterrichtsmitschriften und Hausaufgaben von Mitschülerinnen und Mitschülern zu organisieren.
  • Das Mitbringen oder Verbreiten jugendgefährdender Medien ist verboten.
  • Die Benutzung von Handys, Smartwatches sowie aller sonstiger elektronischer und internetfähiger Endgeräte ist den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 5 – 9 mit Betreten des Schulgeländes nicht erlaubt. Diese müssen ausgeschaltet in der Schultasche verwahrt werden. Die Geräte gelten im Sinne dieser Hausordnung als ausgeschaltet, wenn sie sich in einem Zustand befinden, in dem jegliche akustische, visuelle sowie haptische Signalausgabe (Vibration) zuverlässig unterdrückt wird (z. B. Lautlos-Modus ohne Vibration/Flugmodus). Zu Unterrichtszwecken und in begründeten Ausnahmefällen kann die Nutzung mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft in deren Beisein erfolgen.
  • Schülerinnen und Schülern ab der Klassenstufe 10 ist die Nutzung privater elektronischer Endgeräte auf dem Gelände des Hauses Planck in den Pausen, in Freistunden sowie während der Zeiten des Selbststudiums gestattet. Dabei darf die Audio- und Videowiedergabe ausschließlich über Kopfhörer oder stumm erfolgen.
  • Die Benutzung von Handys, Smartwatches sowie aller sonstiger elektronischer und internetfähiger Endgeräte ist den Schülerinnen und Schülern ab der Klassenstufe 10 im Unterricht nicht erlaubt. Diese müssen ausgeschaltet in der Schultasche verwahrt werden. Die Geräte gelten im Sinne dieser Hausordnung als ausgeschaltet, wenn sie sich in einem Zustand befinden, in dem jegliche akustische, visuelle sowie haptische Signalausgabe (Vibration) zuverlässig unterdrückt wird (z. B. Lautlos-Modus ohne Vibration/Flugmodus). Zu Unterrichtszwecken und in begründeten Ausnahmefällen kann die Nutzung mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft in deren Beisein erfolgen.
  • Im Falle eines Verstoßes muss das Gerät von der Schülerin bzw. dem Schüler aller Klassen- und Jahrgangsstufen sofort ausgeschaltet werden. Das Gerät wird von der Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat hinterlegt.
  • Die Verstöße werden im Zeitraum von je einem Schuljahr registriert.

Zusätzlich werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Verstoß
    • Die Schülerin bzw. der Schüler darf das Gerät, nachdem sie bzw. er von der Lehrkraft nochmals auf die Hausordnung hingewiesen wurde, nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abholen.
  1. Verstoß
  • Die Lehrkraft informiert die Klassenleitung bzw. die Tutoren, welche einen Verweis bei wiederholtem Verstoß androhen. Zudem erhalten die Sorgeberechtigten eine Information durch die Lehrkraft. Das Gerät kann nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden.
  1. Verstoß
  • Die Klassen- bzw. Kursleitung erteilt der Schülerin bzw. dem Schüler einen Verweis. Das Gerät kann nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden.
  1. Verstoß
  • Die Schulleitung führt ein persönliches Gespräch mit den Eltern und der Schülerin bzw. dem Schüler, um die weitere Vorgehensweise zu beraten. Das Gerät kann nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden.

 

  • Das gewaltsame Zerstören von Unterrichtsmaterial, Schulinventar und privatem Eigentum ist verboten und führt zur Haftung.
  • Das Mitführen von alkoholischen Getränken, Drogen, Tabak, Vapes, Snus sowie aller Art von nikotinfreien und nikotinhaltigen Betäubungs- und Rauschmitteln, Feuerzeugen und Waffen ist auf dem Schulgelände sowie während schulischer Veranstaltungen strengstens untersagt.
  • Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule, Wege von/zu den Sportstätten sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Rauschmittel aller Art, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen teilnehmen.
  • Das Trinken im Unterricht ist gestattet. In den Experimentalfächern sowie in Musik, Sport und Informatik entscheidet das die Lehrkraft. Grundsätzlich sind Getränkeflaschen  -dosen, die nicht wieder verschließbar sind, verboten.
  • Toilettengänge während des Unterrichts sollten die absolute Ausnahme sein.
  • Für die Fachkabinette und Turnhallen sind Sonderregelungen notwendig. Die Schülerinnen und Schüler werden auf diese explizit durch die Lehrkräfte hingewiesen.
  • Fahrräder sind auf dem Schulhof zu schieben, für motorisierte Fahrzeuge von Schülerinnen und Schülern gibt es auf dem Hof Pestalozzi keine Parkplätze. Diese können an den dafür vorgesehenen Plätzen auf dem Schulhof Planck abgestellt und gesichert werden.
  • Für Autos von Schülerinnen und Schülern stehen an der Sporthalle gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung.

3. Ordnung und Sauberkeit

  • Nach jeder Stunde hat der Ordnungsdienst die Pflicht, das Whiteboard abzuwischen. Jeder hat Ordnung an seinem Platz zu halten. Am Ende des Schultages werden die Fenster geschlossen, die Vorhänge geöffnet, die Stühle hochgestellt und das Licht ausgeschaltet. Mutwilliges Verschmutzen führt zu einer Schulstrafe, mindestens zum Säubern des verschmutzten Bereiches.
  • Die interaktive Tafel ist nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft zu verwenden.
  • Der Müll ist möglichst getrennt zu entsorgen.
  • Im Speiseraum sind nach dem Essen das Geschirr wegzuräumen und die Stühle an den Tisch zu stellen. Tische und verschmutzte Stühle werden gereinigt.
  • Das Schulgelände sowie die Schulgebäude (inklusive Kunst- und Sporthalle), insbesondere die Toiletten, sind sauber zu halten.

4. Pausenverhalten

  • Die Pausen dienen der Entspannung sowie dem Zimmerwechsel. Toilettengänge sind (im Regelfall) nur in dieser Zeit erlaubt.
  • Der Fachraumwechsel erfolgt zügig zu Pausenbeginn.
  • Fenster dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft vollständig geöffnet werden.
  • Das Schulgelände darf während der Unterrichts- und Pausenzeiten ausschließlich zu Unterrichtszwecken verlassen werden.
  • Die großen Pausen verbringen alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 – 7 auf dem Schulhof, soweit sie nicht an der Schulspeisung teilnehmen. In den Mittagspausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler im Speiseraum aufhalten, wenn mitgebrachtes Mittagsessen mit Besteck gegessen werden muss.
  • In den Mittagspausen kann Tischtennis oder Basketball auf dem Schulhof gespielt werden. Im Winter ist das Werfen von Schneebällen untersagt.
  • Im gesamten Schulgebäude sind Bälle jeglicher Art zur Pausenbeschäftigung verboten.
  • Bei schlechten Witterungsverhältnissen verbringen alle Schülerinnen und Schüler ihre Pause im Schulhaus.
  • Der GTA-Raum Haus Pestalozzi steht den Schülerinnen und Schülern in den Pausen zur Verfügung.

5. Sanktionen

  • Wer gegen die Schul- und/oder Hausordnung verstößt, muss mit Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen rechnen (siehe §39 Schulgesetz des Freistaates Sachsen).

6. Feueralarm, Katastrophen

  • Die Fluchtpläne auf den Fluren sind zu beachten.
  • Es gilt die Alarm- und Brandschutzordnung.
  • Den Anweisungen der Lehrkräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

7. Ergänzungen zum Haus Planck

  • Mit Zustimmung der Sorgeberechtigten haben die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 sowie Jahrgangsstufe 11 und 12 die Möglichkeit, das Schulgelände während der Pausen und Freistunden zu verlassen.

Diese Hausordnung basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

- Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG)

- Schulbesuchsordnung (SBO)

- Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA)

Beschlussfassung in der Schulkonferenz am 27.10.2026

Inkrafttreten: 02.11.2026